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Der Eigentümerverband Haus & Grund verweist auf eine repräsentative Mieterumfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey. Demnach weisen Mieter in Deutschland eine hohe Zufriedenheit auf. Private Einzelvermieter schnitten mit Abstand am besten ab.
Gute Ergebnisse für alle Vermieter
Über alle Vermietergruppen hinweg gaben 75,5 Prozent der Befragten an, dass sie mit ihrem Vermieter eher zufrieden bis sehr zufrieden sind. Bei den Mietern privater Einzelvermieter lag der Wert deutlich höher: Hier sind es ganze 78,7 Prozent. Nur 15,2 Prozent aller Mieter in Deutschland sind weniger bis gar nicht zufrieden, 9,3 Prozent sind unentschlossen.
Haus & Grund Präsident Kai Warnecke gab an, die hohe Zufriedenheit der Mieter sei „in erster Linie dem Engagement der vielen Millionen privaten Einzelvermieter zu verdanken, die häufig noch ein persönliches Verhältnis zu ihren Mietern haben und sich kümmern“.
Private Einzelvermieter stellen meiste Mietwohnungen
An der Umfrage von Civey im März 2018 nahmen 5.005 Mieter teil. Davon wohnen 59,5 Prozent bei privaten Einzelvermietern, 15 Prozent bei privaten Wohnungsunternehmen und 11,4 Prozent bei Wohnungsgenossenschaften. Die übrigen 14,1 Prozent entfallen auf andere Vermieter oder machten keine Angabe.
13. Juni 2019
Die zum 30. Juni 2019 auslaufenden Mietpreisbremse in Hessen wurde verlängert und erweitert. Statt bisher in 16, gilt sie nun in 31 Städten und Gemeinden. Spätestens zum 1. Juli 2019 soll die neue Verordnung in Kraft treten.
06. Juni 2019
Zum 01. Juni 2019 ist in Nordrhein-Westfalen eine neue Verordnung zur Absenkung der Kappungsgrenze in Kraft getreten. Diese gilt nur noch in 37 statt 59 Städten und Gemeinden – doch durch die Neuverteilung werden mehr Menschen erfasst als zuvor.
30. Mai 2019
Der neue Stichtag für Steuererklärungen ab 2018 ist der 31. Juli 2019. Eigentümer, die Handwerkerrechnungen gesammelt haben, können hiermit bares Geld sparen, so der Verband Privater Bauherren (VPB). Hierbei sind jedoch einige Vorgaben zu beachten.
23. Mai 2019
Müssen Mieter ihre Wohnung aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation aufgeben, ist das ein schwerer Schritt, der jedoch nicht zulasten des Vermieters erfolgen darf. Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschied, dass eine fristlose Kündigung in diesem Fall nicht zulässig ist.