Wir übernehmen Verantwortung für Ihre Immobilie
Ihr Spezialist für die Vermarktung & Verwaltung von Immobilien.
Das Landgericht Frankfurt/Main entschied: Eine Regelung in der Hausordnung, die das Musizieren, aber nicht andere, lärmintensive Tätigkeiten einschränkt, ist unzulässig. In einer Wohneigentümergesellschaft (WEG) wurde eine solche Regelung per Mehrheitsbeschluss festgelegt. Das LG Frankfurt erklärt dies für unzulässig.
Ungleichbehandlung verschiedener Lärmquellen
Die neue Regelung sah vor, dass das Musizieren nur außerhalb der festgelegten Ruhezeiten erlaubt ist und begrenzte die tägliche Musizier- und Klavierspielzeit auf maximal zwei Stunden täglich. Diese Regelung schränkte ausschließlich das Musizieren ein, andere Lärmquellen waren nicht betroffen. Mehrere Eigentümer, darunter eine Pianistin und Klavierlehrerin, klagten gegen diesen Beschluss.
Gericht erklärt Regelung für ungültig
Die Klage der Eigentümer hat Erfolg. Da sich der Beschluss ausschließlich auf das Musizieren beschränkt und dieses von anderen lärmintensiven Tätigkeiten, wie zum Beispiel lautes Musik hören oder Baulärm, abgrenzt, stellt er eine unzulässige Ungleichbehandlung dar. Die WEG darf einzelne Geräuschquellen gegenüber anderen nicht bevorzugen oder benachteiligen.
(Landgericht Frankfurt/Main 2-13 S 131/16)
04. März 2021
Vermieter, die im Jahr 2020 unverschuldet Mietausfälle erlitten, können einen Teilerlass der Grundsteuer beantragen, informiert der Verband Haus und Grund Rheinland Westfalen. Anträge können noch bis zum 31. März 2021 gestellt werden – die Frist ist nicht verlängerbar.
25. Februar 2021
Elektronische Schließsysteme sind sehr komfortabel, sofern sie zuverlässig funktionieren und manipulationssicher sind. Deshalb sollten vor der Anschaffung einige Dinge beachtet und genau überlegt werden, mahnt der Verband privater Bauherren (VPB).
18. Februar 2021
Die Energiekosten in Deutschland sind innerhalb eines Monats so stark gestiegen wie noch nie in den vergangenen zehn Jahren. Die Kosten für Heizung, Strom und Sprit legten zum Jahreswechsel um knapp 7 Prozent zu.
11. Februar 2021
Wohnungswasserzähler werden hierzulande nach sechs Jahren (kalt) bzw. fünf Jahren (warm) ausgetauscht, obwohl sie in aller Regel den Verbrauch noch zuverlässig messen. Dies liegt an den strengen eichrechtlichen Anforderungen in Deutschland. Ein seltenerer Austausch, wie er in vielen anderen Ländern bereits Usus ist, würde enorme Kosten sparen.