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Die Grunderwerbsteuer ist für viele Familien beim Erwerb der eigenen Immobilie ein Hindernis. Je nach Bundesland werden zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises fällig. NRW plant nun Entlastungen – vor allem, um Familien zu fördern.
Nordrhein-Westfalen plant Freibeträge
In Nordrhein-Westfalen (NRW) hat die neue Landesregierung eine Bundesinitiative gestartet, die privaten Immobilienkäufern Freibeträge von bis zu 250.000 Euro gewähren will. „Wohneigentum ist ein wesentlicher Baustein für eine gute Altersversorgung der Bevölkerung“, erläutert Finanzminister Lutz Lienenkämper. Vor allem Familien soll es erleichtert werden, Wohneigentum zu erwerben. Im Antrag sei zwar die Höhe des Freibetrages offen gelassen, man plane jedoch einen Betrag von 250.000 Euro pro Person.
Zahl der Hauskäufer ist rückläufig
Die Zahl der ist Erst-Immobilienkäufer rückläufig, vor allem in den Städten und Großstädten. Insbesondere junge Familien schrecken vor dem Immobilienkauf zurück. Im europaweiten Vergleich liegt Deutschland ebenfalls weit zurück: Unter 50 Prozent Wohneigentumsqoute verlangen dringend nach Veränderung. Aus diesen Gründen wird nicht nur über Freibeträge diskutiert, sondern auch über Förderungsmöglichkeiten und die Möglichkeit einer bundesweit einheitlichen Grunderwerbsteuer.
02. Juli 2020
Das Gesetz zur Mehrwertsteuersenkung im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets trat am 1. Juli 2020 in Kraft. Bis zum 1. Januar 2021 ist der reguläre Satz von 19 auf 16 Prozent gesenkt, die reduzierte Mehrwertsteuer beträgt fünf statt sieben Prozent. Bauherren, deren Eigenheime noch in diesem Jahr fertig werden, können richtig sparen. Doch auch Eigentümer können profitieren.
25. Juni 2020
Zum zweiten Mal seit 2017 erstellte das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) im Auftrag des Eigentümerverbands Haus & Grund Deutschland ein Abwassergebührenranking. Hierbei wurden die Abwassergebühren der 100 größten deutschen Städte nach Einwohnern betrachtet.
18. Juni 2020
Ein Maklervertrag darf sich nach Ablauf um maximal die Hälfte der ursprünglichen Vertragslaufzeit verlängern, wenn keine Kündigung erfolgt. So die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH). Diese Klausel muss jedoch Bestandteil des Vertrags sein, um gültig zu sein – im verhandelten Fall ging die Klägerin leer aus.
11. Juni 2020
Im März wurde die Sonderregelung beschlossen, dass Mietern, die wegen der Corona-Krise ihre Mieter nicht bezahlen können, nicht gekündigt werden darf. Diese Maßnahme gilt noch bis zum 30. Juni und soll offenbar nicht verlängert werden.