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Zwei Tage vor der Bundestagswahl war es endlich endgültig: Die bereits im Koalitionsvertrag von 2013 geforderte Berufszulassung für Immobilienverwalter wurde vom Bundesrat endgültig beschlossen. Voraussichtlich treten die neuen Regelungen ab August 2018 in Kraft.
Regelungen für Immobilienverwalter
Bisher mussten WEG-Verwalter und Mietverwalter ihre Tätigkeit lediglich anzeigen. In Zukunft brauchen sie erstmals eine Erlaubnispflicht nach § 34c Gewerbeordnung. Voraussetzung für diese Erlaubnis ist, dass der Antragsteller zuverlässig ist und sowohl über eine Berufshaftpflichtversicherung als auch über geordnete Vermögensverhältnisse verfügt.
Kein Sachkundenachweis für Makler
Anstelle des geforderten Sachkundenachweises, unterliegen Immobilienmakler zukünftig einer Weiterbildungspflicht. Diese umfasst zwanzig Stunden innerhalb von drei Jahren. In der Gesetzesbegründung heißt es, das so sichergestellt sei, dass Makler über die geforderte Sachkunde verfügen und zudem ihr Wissen auf dem aktuellen Stand halten. Die Missachtung der Fortbildungspflicht kann mit Bußgeldern geahndet werden. Staatlich anerkannte Immobilienkaufmänner und Immobilienfachwirte sollen in den ersten drei Jahren von dieser Pflicht befreit werden.
Marktexperten begrüßen diese Entscheidung, werden sich jedoch weiterhin für einen zwingend notwendigen Sachkundenachweis einsetzen – auch in der kommenden Legislaturperiode.
30. November 2017
Der Gesetzentwurf für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler tritt ab dem 01. August 2018 in Kraft. Statt des einmaligen Sachkundenachweises eine Fortbildungspflicht eingeführt. Immobilienverwalter, die zu diesem Zeitpunkt bereits tätig sind, haben im Anschluss noch 6 Monate Zeit, um die Auflagen zu erfüllen.
23. November 2017
Wenn der Einbau eines Fahrstuhls für einzelne Mieter keinen Gebrauchsvorteil bringt, darf deren Miete auch nicht wegen der Modernisierungsmaßnahme erhöht werden. Das beschloss nun das Landgericht Berlin und gab der klagenden Mieterin Recht.
16. November 2017
Für die meisten Mieter dürfte die Nebenkostenabrechnung 2016 noch geringer als im Vorjahr ausfallen. Der aktuelle „Heizspiegel“, herausgegeben vom Deutschen Mieterbund und co2online, deutet jedoch eine Trendwende an: Die Heizkosten steigen wieder.
09. November 2017
Erstmals seit 2011 veröffentlicht das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) wieder einen Raumordnungsbericht. Aus diesem geht hervor: Während Großstädte und Ballungsräume zwischen 2005 und 2015 um rund 1,4 Millionen Einwohner gewachsen sind, schrumpfen Mittel- und Kleinstädte stetig.