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Der Verband Privater Bauherren (VPB) weist aktuell darauf hin, beim Bau oder Hauskauf auch auf Details, wie zum Beispiel die Verteilung der Heizkörper zu achten. Da jeder Heizkörper Geld kostet, montiert und ans Rohrleitungsnetz angebunden werden muss, versuchen viele Bauunternehmer, die Zahl der Heizkörper zu senken, oft auf einen pro Raum.
Warmes Zimmer ist nicht gleich thermisch behaglich
Mit einem einzelnen Heizkörper ist es zwar möglich, einen großen Raum zu beheizen, jedoch leidet darunter die Wärmeverteilung im Raum, erklärt Dipl.-Ing. (FH) Marc Ellinger, Sachverständiger im VPB. „Die Reduzierung auf einen Heizkörper wird zwar meist mit dem Gewinn an Stellfläche begründet […], aber um den Heizmonolithen herum entsteht immer ein als zu warm empfundener Bereich. Erst etwas weiter entfernt kommt die Behaglichkeitszone. Und je weiter weg die Bewohner vom Heizkörper stehen oder sitzen, umso kühler und unbehaglicher empfinden sie die Raumtemperatur“, so Ellinger.
Heizkörper vorab prüfen
Unter Umständen können schlecht verteilte Heizkörper einen Baumangel darstellen. Da die Nachbesserung jedoch teuer und aufwändig ist, gehen hiermit Streitigkeiten um die Notwendigkeit einher. Deshalb rät der VPB Verbrauchern dazu, die Verteilung der Heizkörper vorab von einem unabhängigen Sachverständigen prüfen zu lassen.
03. Januar 2019
Gleich zwei Mieter forderten eine Mietminderung, da aufgrund nicht mehr zeitgemäßer Bausubstanz, Schimmelgefahr bestünde. Die Frage, ob die bloße Gefahr einen Mangel darstellt, beschäftigte abschließend den Bundesgerichtshof (BHG).
31. Dezember 2018
Liebe Kunden und Geschäftspartner,
zum Jahreswechsel bedanken wir uns bei Ihnen für ein spannendes und erfolgreiches gemeinsames Jahr!
Wir wünschen Ihnen einen guten Rutsch und ein gesundes und fröhliches Jahr 2019.
27. Dezember 2018
Muss ein Makler seine Auftraggeber in steuerrechtlichen Fragen beraten oder aufklären? Diese Frage beschäftigte aktuell den Bundesgerichtshof (BGH). Eine Immobilienverkäuferin hatte ihre Maklerin verklagt, da diese sie nicht auf die Spekulationsfrist hingewiesen hatte.
24. Dezember 2018
Liebe Kunden und Geschäftspartner,
wie auch immer Sie die Feiertage und das Weihnachtsfest verbringen: Wir hoffen, Sie finden ein wenig Zeit zur Entspannung und können die Stunden mit Ihren Lieben genießen.
Wir wünschen Ihnen fröhliche Weihnachten und angenehme Feiertage!