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Ein Großteil der Mieter hält seine Miete für angemessen oder sogar für zu gering – dies zeigt der aktuelle Servicemonitor Wohnen, der alle zwei Jahre herausgegeben wird.
Für diese Ausgabe wurden 1.000 deutsche Mieter befragt.
Zufriedenheit nicht überall vorhanden
Besonders gut schneiden die städtischen und kommunalen Wohnungsunternehmen ab: Nur 19 Prozent Mieter empfinden die Miete dort als hoch oder viel zu hoch. Für die privaten Wohnungsunternehmen fällt das Ergebnis etwas schlechter aus: hier finden 45 Prozent der Mieter die Miete zu hoch oder viel zu hoch; bei den privaten Einzelvermietern finden dies 31 Prozent der Mieter.
Neben den Unterschieden zwischen den Vermietertypen hat auch der Wohnort Einfluss auf die Beurteilung der Miethöhe. So ist etwa der Anteil derer, die ihre Miete als hoch oder viel zu hoch empfinden, in Hamburg und Berlin überdurchschnittlich.
Leistungen des Vermieters
Insgesamt ist jeder dritte Mieter mit den Leistungen seines Vermieters sehr zufrieden, 36 Prozent sind zufrieden. Während es insbesondere privaten Einzelvermietern gut gelingt, ihre Mieter zufriedenzustellen, hat die Kritik an den Leistungen von Verwaltungsgesellschaften und privaten Wohnungsunternehmen zugenommen.
27. Februar 2020
Die Einnahmen der Länder durch die Grunderwerbsteuer sind 2019 auf einen neuen Rekordwert von 15,8 Milliarden Euro geklettert, dies berichtet der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW). Laut Angaben des Bundesfinanzministeriums ist dies ein Anstieg von rund 12,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Bundesweit haben sich die Einnahmen durch die Grunderwerbsteuer seit 2010 verdreifacht.
20. Februar 2020
Bezahlt ein Vermieter einen Hausmeister für dessen Notdienstbereitschaft, so zählt dies zu den Verwaltungskosten und nicht zu den Betriebskosten. Damit sind diese Kosten nicht über die Betriebskostenabrechnung umlegbar. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH).
13. Februar 2020
Hat ein Mieter einer Mieterhöhung zugestimmt, ist diese gültig. Auch dann, wenn die tatsächliche Wohnfläche geringer ist, als bisher angenommen. Dies entschied nun der Bundesgerichtshof (BGH).
06. Februar 2020
Zu nahezu jedem Schlüsselfertighaus gibt es einen Bauvertrag mit einem Zahlungsplan. Der Zahlungsplan legt fest, wann welche Abschläge fällig werden. Nach Erfahrung des VPB (Verband Privater Bauherren) sind viele Zahlungspläne überzogen: Die Höhe der ersten Raten liegt über dem jeweiligen Gegenwert des Rohbaus.