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Wenn kurz vor dem geplanten Einzugstermin etwas schief geht, ist das sowohl für den Mieter, als auch für den Vermieter ärgerlich. Der Mieter hat möglicherweise schon gepackt und muss aus seiner Wohnung raus; dem Vermieter drohen Schadensersatzansprüche.
Mieter kann Zahlungen zurückhalten
Ist die Wohnung zu Beginn des Mietvertrags überhaupt nicht bezugsfertig, kann der Mieter die Miete um 100 Prozent mindern und die Kaution zurückbehalten. Sollte er zwar einziehen, aber die Wohnung nur beschränkt nutzen können, kann er die Miete dem Mangel entsprechend mindern. Ob der Vermieter den Verzug oder Mangel selbst zu verantworten hat, spielt dabei keine Rolle.
Folgen der Verzögerung
Wie es weitergeht, hängt von der Schwere der Mängel und der Verzögerung ab. Der Mieter kann gegebenenfalls Schadenersatz verlangen, sollten ihm Kosten für die Einlagerung seiner Möbel oder eine vorübergehende Unterkunft entstehen. Ist die Verzögerung für den Mieter unzumutbar, ist auch eine fristlose Kündigung möglich. Außerdem kann er von seinem „Selbsthilferecht“ Gebrauch machen, indem er einen Fachbetrieb zur Mängelbeseitigung beauftragt und die Kosten mit der Miete verrechnet oder dem Vermieter in Rechnung stellt. In jedem Fall empfiehlt sich ein offenes Gespräch, um eine zufriedenstellende Lösung für beide Parteien zu finden.
21. Januar 2021
Erstmals seit 1993 ist der Anteil der Haushalte, die in ihren eigenen vier Wänden leben, in Deutschland wieder rückläufig. Die Wohneigentumsquote lag 2018 nur noch bei 42 Prozent, wie eine Analyse von empirica und LBS Research ergab. Somit wohnten 2018 in Deutschland ein Prozent weniger Haushalte im Eigentum als noch vor fünf Jahren.
14. Januar 2021
Damit Mieter ihre Nebenkostenabrechnung überprüfen können, muss der Vermieter ihnen nicht nur die Rechnungen, sondern auch die dazugehörigen Zahlungsbelege offenlegen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil.
07. Januar 2021
Am 23. Dezember 2020 ist das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ in Kraft getreten. Es besagt unter anderem, dass Immobilienkäufer nur noch die Hälfte der Maklerkosten übernehmen müssen.
31. Dezember 2020
Liebe Kunden und Geschäftspartner,
ein außergewöhnliches Jahr neigt sich dem Ende zu. Wir alle standen 2020 vor besonderen Herausforderungen – und hoffen, dass wir uns im neuen Jahr wieder mehr persönlich begegnen können. Wir wünschen Ihnen und uns allen Mut, Hoffnung und Weitblick für das neue Jahr.
Dieses Jahr hat uns wieder einmal deutlich gemacht, wie wichtig Gesundheit ist. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen alles Gute und viel Gesundheit für das Jahr 2021!