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Nachdem sich die Fraktionen von CDU/CSU und SPD auf einen Entwurf geeinigt haben, ist die Mietrechtsänderung vom Bundestag verabschiedet worden. Im Fokus der Reform steht vor allem der Mieterschutz. Am 14. Dezember muss das Gesetz noch den Bundesrat durchlaufen und könnte dann bereits zum 01.01.2019 in Kraft treten.
Geringere Kosten für Mieter
Mit Inkrafttreten der Reform können Vermieter bundesweit nur noch acht Prozent der Modernisierungskosten pro Jahr auf ihre Mieter umlegen (aktuell elf Prozent). Zudem darf die Miete innerhalb von sechs Jahren nur um maximal drei Euro je Quadratmeter steigen.
Eine erleichterte Berechnung der Modernisierungsumlage gibt es für Vermieter, die maximal 10.000 Euro investieren; 30 Prozent der Kosten werden für den Erhaltungsaufwand abgezogen, der Rest kann umlegt werden.
Regeln für Mietspiegel vereinfacht
In Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt darf der Vermieter höchstens zehn Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen. Hat er jedoch vorher schon eine höhere Miete erzielt, muss er diese nicht senken, sofern er dem neuen Mieter unaufgefordert Auskunft über vorherige vereinbarte Mieten erteilt. Zudem sollen Mieter Verstöße gegen die Mietpreisbremse einfacher rügen können.
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Das Statistische Bundesamt teilt in einer aktuellen Pressemeldung mit, dass die Zahl der genehmigten, aber noch nicht fertiggestellten Wohnungen immer weiter steigt. So warteten 2018 mehr als doppelt so viele Wohnungen auf Fertigstellung, wie zehn Jahre zuvor.
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