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Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und die KfW starteten zum 24.11. das Förderprodukt zur Errichtung neuer Ladestationen für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von Wohngebäuden.
Ziel der Förderung
Mit dem Zuschuss möchte die Bundesregierung Privatpersonen dazu motivieren, auf elektrisch betriebene Fahrzeuge umzusteigen und hierfür eine ausreichende Ladeinfrastruktur im privaten Bereich zu schaffen. Wenn alle Voraussetzungen stimmen, erhalten Antragsteller 900 Euro pro Ladepunkt – verfügt die geplante Ladestation über zwei oder mehr Ladepunkte, erhöht sich der Zuschuss entsprechend.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Der für den Ladevorgang genutzte Strom muss zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen. Dieser kann über einen entsprechenden Stromliefervertrag und/oder aus Eigenerzeugung vor Ort z. B. aus eine Photovoltaik-Anlage bezogen werden. Zudem müssen die Gesamtkosten mindestens 900 Euro betragen und der Antrag muss vor Bestellung der Ladestation (z. B. Wallbox) gestellt werden. Antragsberechtigt sind Privatpersonen (Mieter, Eigentümer und Vermieter), Wohneigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger. Im KfW Zuschussportal sind alle geförderten Ladestationen aufgelistet.
21. Januar 2021
Erstmals seit 1993 ist der Anteil der Haushalte, die in ihren eigenen vier Wänden leben, in Deutschland wieder rückläufig. Die Wohneigentumsquote lag 2018 nur noch bei 42 Prozent, wie eine Analyse von empirica und LBS Research ergab. Somit wohnten 2018 in Deutschland ein Prozent weniger Haushalte im Eigentum als noch vor fünf Jahren.
14. Januar 2021
Damit Mieter ihre Nebenkostenabrechnung überprüfen können, muss der Vermieter ihnen nicht nur die Rechnungen, sondern auch die dazugehörigen Zahlungsbelege offenlegen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil.
07. Januar 2021
Am 23. Dezember 2020 ist das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ in Kraft getreten. Es besagt unter anderem, dass Immobilienkäufer nur noch die Hälfte der Maklerkosten übernehmen müssen.
31. Dezember 2020
Liebe Kunden und Geschäftspartner,
ein außergewöhnliches Jahr neigt sich dem Ende zu. Wir alle standen 2020 vor besonderen Herausforderungen – und hoffen, dass wir uns im neuen Jahr wieder mehr persönlich begegnen können. Wir wünschen Ihnen und uns allen Mut, Hoffnung und Weitblick für das neue Jahr.
Dieses Jahr hat uns wieder einmal deutlich gemacht, wie wichtig Gesundheit ist. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen alles Gute und viel Gesundheit für das Jahr 2021!