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Das Amtsgericht Köln hat entschieden: Auch nachts müssen Mieter ihre Wohnungen auf mindestens 18 Grad heizen können. Alles andere stellt einen Mangel dar.
Mieter klagten gegen Nachtabsenkung
Im vorliegenden Fall stritten Mieter und Vermieter um die richtige Einstellung der Nachtabsenkung im Haus. Die Vermieterin hatte zu Beginn der Heizperiode eine Absenkung zwischen 00 und 6 Uhr eingestellt. Die Mieter haben jedoch in den Morgenstunden regelmäßig nur 16 bis 17 Grad in ihren Wohnungen gemessen und wehrten sich gegen die Absenkung. Die Vermieterin hingegen war der Ansicht, dass diese Temperatur ausreichend sei.
Urteil: 18 Grad müssen erreicht werden
Das Gericht sprach sich für die Mieter aus: Auch nachts muss eine Temperatur von mindestens 18 Grad erreicht werden können. Die Vermieterin muss die Einstellung der Heizungsanlage ändern. Wurde im Mietvertrag nichts anderes vereinbart, müssen Vermieter während der Heizperiode von Oktober bis einschließlich April durchgängig alle Räume auf mindestens 18 Grad heizen können. Eine Unterschreitung dieser Temperaturen stellt einen Mangel dar, den Vermieter beheben müssen.
30. Dezember 2020
Ist in einem gewerblichen Mietvertrag vereinbart, dass für die Grundmiete (Netto-Miete) Umsatzsteuer aufgeschlagen wird, kann die Zahlung der Umsatzsteuer durch ergänzende Vertragsauslegung auch für alle Betriebs- und Nebenkosten fällig werden. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH).
24. Dezember 2020
Liebe Kunden und Geschäftspartner,
trotz oder gerade wegen dieser herausfordernden Zeit wünschen wir Ihnen und Ihren Lieben angenehme Festtage und friedvolle Weihnachten.
In diesem Jahr haben wir gelernt, dass viele unserer Gewohnheiten, menschliche Nähe und unsere uneingeschränkte Freiheit keine Selbstverständlichkeit sind. Umso mehr werden wir es zu schätzen wissen, wenn das alles in der Zukunft wieder möglich ist.
Aus diesem Grund möchten wir uns in diesem Jahr ganz besonders für Ihre Treue, Ihr Vertrauen und die gute Zusammenarbeit bedanken.
23. Dezember 2020
Ein Mieter der infolge einer Pflichtverletzung des Vermieters aus der Wohnung auszieht und keine neue Wohnung anmietet, sondern Wohnungs- oder Hauseigentum erwirbt, kann die angefallenen Maklerkosten nicht als Schadensersatz vom Vermieter verlangen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in zwei Fällen entschieden.
17. Dezember 2020
Wegen der Covid-19-Pandemie wird der für 2021 geplante EU-weite Zensus um ein Jahr verschoben. Am 10. Dezember trat das „Gesetz zur Verschiebung des Zensus in das Jahr 2022 und zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes“ in Kraft. Als neuer Stichtag wurde der 15.05.2022 festgelegt.