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Die Grunderwerbsteuer ist für viele Familien beim Erwerb der eigenen Immobilie ein Hindernis. Je nach Bundesland werden zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises fällig. NRW plant nun Entlastungen – vor allem, um Familien zu fördern.
Nordrhein-Westfalen plant Freibeträge
In Nordrhein-Westfalen (NRW) hat die neue Landesregierung eine Bundesinitiative gestartet, die privaten Immobilienkäufern Freibeträge von bis zu 250.000 Euro gewähren will. „Wohneigentum ist ein wesentlicher Baustein für eine gute Altersversorgung der Bevölkerung“, erläutert Finanzminister Lutz Lienenkämper. Vor allem Familien soll es erleichtert werden, Wohneigentum zu erwerben. Im Antrag sei zwar die Höhe des Freibetrages offen gelassen, man plane jedoch einen Betrag von 250.000 Euro pro Person.
Zahl der Hauskäufer ist rückläufig
Die Zahl der ist Erst-Immobilienkäufer rückläufig, vor allem in den Städten und Großstädten. Insbesondere junge Familien schrecken vor dem Immobilienkauf zurück. Im europaweiten Vergleich liegt Deutschland ebenfalls weit zurück: Unter 50 Prozent Wohneigentumsqoute verlangen dringend nach Veränderung. Aus diesen Gründen wird nicht nur über Freibeträge diskutiert, sondern auch über Förderungsmöglichkeiten und die Möglichkeit einer bundesweit einheitlichen Grunderwerbsteuer.
04. Juli 2019
Das Eckpunktepapier für den Mietendeckel wurde bereits beschlossen, im Oktober soll der entsprechende Gesetzentwurf folgen. Berlin möchte ab 2020 die Mieten von privaten, kommunalen und gemeinnützigen Gesellschaften einfrieren. Zudem sollen Mieten, die zu diesem Zeitpunkt eine Höchstgrenze überschreiten, abgesenkt werden – ansonsten drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 500.000 Euro. Der Mietendeckel soll zunächst fünf Jahre, rückwirkend ab dem 18. Juni 2019, gelten.
27. Juni 2019
Das Abflammen von Unkraut bei windigem Wetter ist als grob fahrlässig einzustufen. Die Wohngebäudeversicherung darf die Leistung im Schadenfall kürzen.
20. Juni 2019
Eigentümer, die ein Grundstück teilen möchten, weil sie zum Beispiel eine Hälfte verkaufen wollen, haben eine Menge zu beachten. Neben der Bürokratie kommen auch einige Kosten auf die Eigentümer zu.
13. Juni 2019
Die zum 30. Juni 2019 auslaufenden Mietpreisbremse in Hessen wurde verlängert und erweitert. Statt bisher in 16, gilt sie nun in 31 Städten und Gemeinden. Spätestens zum 1. Juli 2019 soll die neue Verordnung in Kraft treten.