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Die Grunderwerbsteuer ist für viele Familien beim Erwerb der eigenen Immobilie ein Hindernis. Je nach Bundesland werden zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises fällig. NRW plant nun Entlastungen – vor allem, um Familien zu fördern.
Nordrhein-Westfalen plant Freibeträge
In Nordrhein-Westfalen (NRW) hat die neue Landesregierung eine Bundesinitiative gestartet, die privaten Immobilienkäufern Freibeträge von bis zu 250.000 Euro gewähren will. „Wohneigentum ist ein wesentlicher Baustein für eine gute Altersversorgung der Bevölkerung“, erläutert Finanzminister Lutz Lienenkämper. Vor allem Familien soll es erleichtert werden, Wohneigentum zu erwerben. Im Antrag sei zwar die Höhe des Freibetrages offen gelassen, man plane jedoch einen Betrag von 250.000 Euro pro Person.
Zahl der Hauskäufer ist rückläufig
Die Zahl der ist Erst-Immobilienkäufer rückläufig, vor allem in den Städten und Großstädten. Insbesondere junge Familien schrecken vor dem Immobilienkauf zurück. Im europaweiten Vergleich liegt Deutschland ebenfalls weit zurück: Unter 50 Prozent Wohneigentumsqoute verlangen dringend nach Veränderung. Aus diesen Gründen wird nicht nur über Freibeträge diskutiert, sondern auch über Förderungsmöglichkeiten und die Möglichkeit einer bundesweit einheitlichen Grunderwerbsteuer.
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Das Bundesverfassungsgericht entschied am Dienstag, dass die Basis für die Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig ist. Bis Ende 2019 muss eine neue Regelung gefunden werden, eine Übergangsfrist für die Neuregelung gilt bis 2024.
05. April 2018
Bei angespanntem Wohnungsmarkt darf die neue Wohnungsmiete maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegen. So steht es in dem Bundesgesetz, welches die hessische Bauministerin Priska Hinz 2015 umgesetzt hatte. Nun landet der Fall vor dem Bundesgerichtshof (BGH).
29. März 2018
Der Eigentümerverband Haus & Grund verweist auf eine repräsentative Mieterumfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey. Demnach weisen Mieter in Deutschland eine hohe Zufriedenheit auf. Private Einzelvermieter schnitten mit Abstand am besten ab.
22. März 2018
Die Bewohner und Besucher einer Wohnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) parkten gelegentlich Fahrzeuge in der gemeinsamen Einfahrt – und zogen damit den Unmut der anderen Mitglieder auf sich. Das Landesgericht Dortmund entschied sich für einen Mittelweg.