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Die Grunderwerbsteuer ist für viele Familien beim Erwerb der eigenen Immobilie ein Hindernis. Je nach Bundesland werden zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises fällig. NRW plant nun Entlastungen – vor allem, um Familien zu fördern.
Nordrhein-Westfalen plant Freibeträge
In Nordrhein-Westfalen (NRW) hat die neue Landesregierung eine Bundesinitiative gestartet, die privaten Immobilienkäufern Freibeträge von bis zu 250.000 Euro gewähren will. „Wohneigentum ist ein wesentlicher Baustein für eine gute Altersversorgung der Bevölkerung“, erläutert Finanzminister Lutz Lienenkämper. Vor allem Familien soll es erleichtert werden, Wohneigentum zu erwerben. Im Antrag sei zwar die Höhe des Freibetrages offen gelassen, man plane jedoch einen Betrag von 250.000 Euro pro Person.
Zahl der Hauskäufer ist rückläufig
Die Zahl der ist Erst-Immobilienkäufer rückläufig, vor allem in den Städten und Großstädten. Insbesondere junge Familien schrecken vor dem Immobilienkauf zurück. Im europaweiten Vergleich liegt Deutschland ebenfalls weit zurück: Unter 50 Prozent Wohneigentumsqoute verlangen dringend nach Veränderung. Aus diesen Gründen wird nicht nur über Freibeträge diskutiert, sondern auch über Förderungsmöglichkeiten und die Möglichkeit einer bundesweit einheitlichen Grunderwerbsteuer.
22. November 2018
Zahlt ein Mieter zwei Monate oder länger keine Miete, kann der Vermieter das Mietverhältnis fristlos kündigen. Begleicht der Mieter die Rückstände jedoch innerhalb einer zweimonatigen Schonfrist, wird die fristlose Kündigung unwirksam. Aus diesem Grund sprechen viele Vermieter zusätzlich eine ordentliche Kündigung aus.
15. November 2018
Ein Eigentümer ärgerte sich über die Bäume seines Nachbarn, die auf sein Grundstück ragten. Als der Nachbar auch nach mehrfacher Aufforderung keinen Rückschnitt vornahm, beauftragte er eine Fachfirma – und wurde verklagt.
08. November 2018
Mit dem Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler wurde am 1. August 2018 die Fortbildungspflicht für diese Berufsgruppen eingeführt. 20 Stunden in drei Jahren sind seitdem Pflicht. Diese Formulierung sorgte für Unklarheiten – jetzt wird nachgebessert.
01. November 2018
Eine Münchner Vermieterin begründete eine geforderte Mieterhöhung mit den Vergleichsmieten, die sie einem großen Online-Immobilienportal entnommen hat. Ihr Mieter hielt dieses Vorgehen für unwirksam und verweigerte seine Zustimmung – das Amtsgericht München gab ihm Recht.