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Im Zuge der Mietreform kündigten die Fraktionschefs der CDU/CSU und SPD auf ihrer Klausurtagung das Baukindergeld an – dieses soll sogar rückwirkend beantragt werden können. Das Baukindergeld soll Familien mit mittlerem Einkommen dabei unterstützen, ein Eigenheim zu bauen. Über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren sollen berechtigte Familien einen Zuschuss von 1.200 Euro pro Kind und Jahr erhalten.
Staatliche Förderung für Immobilien
CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt gab bekannt, dass das Baukindergeld rückwirkend ab Januar 2018 gezahlt werden soll. Profitieren können davon Familien mit bis zu 75.000 Euro Jahreseinkommen – hinzugerechnet werden Freibeträge von 15.000 Euro pro Kind und Jahr. Eine Familie mit einem Kind darf also 90.000 Euro im Jahr verdienen, um förderungsfähig zu sein. Von dieser Neuerung könnten etwa 200.000 Familien profitieren.
Finanzierung über KfW geplant
Union und SPD planen, das Baukindergeld über die staatliche KfW-Förderbank zu realisieren. Die KfW weist auf ihrer Internetseite darauf hin, dass aktuell keine Antragsstellung möglich ist, da sie sich noch im Austausch mit dem Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) befindet.
25. Februar 2021
Elektronische Schließsysteme sind sehr komfortabel, sofern sie zuverlässig funktionieren und manipulationssicher sind. Deshalb sollten vor der Anschaffung einige Dinge beachtet und genau überlegt werden, mahnt der Verband privater Bauherren (VPB).
18. Februar 2021
Die Energiekosten in Deutschland sind innerhalb eines Monats so stark gestiegen wie noch nie in den vergangenen zehn Jahren. Die Kosten für Heizung, Strom und Sprit legten zum Jahreswechsel um knapp 7 Prozent zu.
11. Februar 2021
Wohnungswasserzähler werden hierzulande nach sechs Jahren (kalt) bzw. fünf Jahren (warm) ausgetauscht, obwohl sie in aller Regel den Verbrauch noch zuverlässig messen. Dies liegt an den strengen eichrechtlichen Anforderungen in Deutschland. Ein seltenerer Austausch, wie er in vielen anderen Ländern bereits Usus ist, würde enorme Kosten sparen.
04. Februar 2021
Eigentümer und Immobilienbesitzer, die eine Solaranlage betreiben und Strom ins Netz einspeisen, müssen ihre Gewinne versteuern. Auf der anderen Seite dürfen sie auch Verluste steuermindernd geltend machen – Ein Urteil, das viele Immobilienbesitzer freuen dürfte. Dies entschied das Finanzgericht Thüringen.