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Die Deutsche Energie-Agentur (dena) weist aktuell darauf hin, dass die ersten Energieausweise, die für Nichtwohngebäude ausgestellt wurden, bald ihre Gültigkeit verlieren. Die ersten Ausweise wurden im Juli 2009 ausgestellt; nach zehn Jahren verlieren sie ihre Gültigkeit.
Wer muss handeln?
Eigentümer von Nichtwohngebäuden, die ihre Immobile in Zukunft verpachten, vermieten oder verkaufen wollen, sind zur Vorlage eines gültigen Energieausweises verpflichtet. Das gilt auch, wenn im Zuge einer Sanierung eine energetische Bilanzierung durchgeführt worden ist. Darauf verweist die Deutsche Energie-Agentur (dena).
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?
Eigentümer von Nichtwohngebäuden haben die Wahl zwischen dem Verbrauchsausweis und dem Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis basiert auf den Verbrauchswerten der letzten drei Jahre. Die hier eingetragenen Werte sind stark vom Nutzungsverhalten abhängig.
Die dena rät jedoch zum Bedarfsausweis, da nur dieser wirklich aussagekräftig ist. Der Bedarfsausweis basiert auf dem energetischen Zustand des Gebäudes und berücksichtigt die Qualität der Gebäudehülle sowie die der Anlagen für Heizung, Lüftung, Kühlung, Beleuchtung und Warmwasserbereitung und die Arten der Energieträger.
25. Februar 2021
Elektronische Schließsysteme sind sehr komfortabel, sofern sie zuverlässig funktionieren und manipulationssicher sind. Deshalb sollten vor der Anschaffung einige Dinge beachtet und genau überlegt werden, mahnt der Verband privater Bauherren (VPB).
18. Februar 2021
Die Energiekosten in Deutschland sind innerhalb eines Monats so stark gestiegen wie noch nie in den vergangenen zehn Jahren. Die Kosten für Heizung, Strom und Sprit legten zum Jahreswechsel um knapp 7 Prozent zu.
11. Februar 2021
Wohnungswasserzähler werden hierzulande nach sechs Jahren (kalt) bzw. fünf Jahren (warm) ausgetauscht, obwohl sie in aller Regel den Verbrauch noch zuverlässig messen. Dies liegt an den strengen eichrechtlichen Anforderungen in Deutschland. Ein seltenerer Austausch, wie er in vielen anderen Ländern bereits Usus ist, würde enorme Kosten sparen.
04. Februar 2021
Eigentümer und Immobilienbesitzer, die eine Solaranlage betreiben und Strom ins Netz einspeisen, müssen ihre Gewinne versteuern. Auf der anderen Seite dürfen sie auch Verluste steuermindernd geltend machen – Ein Urteil, das viele Immobilienbesitzer freuen dürfte. Dies entschied das Finanzgericht Thüringen.