Wir übernehmen Verantwortung für Ihre Immobilie
Ihr Spezialist für die Vermarktung & Verwaltung von Immobilien.
2016 stieg der Energieverbrauch in deutschen Mehrfamilienhäusern deutlich an. Das zeigt die aktuelle Erhebung des Dienstleisters Techem. Ausgewertet wurden Daten aus ca. 1,5 Millionen Wohnungen in rund 130.000 Mehrfamilienhäusern.
Höchster Anstieg beim Heizöl
Im Vergleich zu 2015 ist der Heizölverbrauch um 7 Prozent, der Fernwärmeverbrauch um rund 6 Prozent und der Erdgasverbrauch um 5 Prozent angestiegen. Dadurch ergibt sich der folgende Verbrauch pro Quadratmeter, Wohnfläche und Jahr:
Energieeffizienz von Gebäuden muss verbessert werden
In den Jahren 2008 bis 2014 war der Verbrauch gesunken, seit 2015 steigt er wieder an. Techem vermutet als Ursache den kalten Winter 2016. Frank Hydmar, CEO von Techem, sieht jedoch auch klaren Handlungsbedarf, um die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern und die Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen.
14. Januar 2021
Damit Mieter ihre Nebenkostenabrechnung überprüfen können, muss der Vermieter ihnen nicht nur die Rechnungen, sondern auch die dazugehörigen Zahlungsbelege offenlegen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil.
07. Januar 2021
Am 23. Dezember 2020 ist das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ in Kraft getreten. Es besagt unter anderem, dass Immobilienkäufer nur noch die Hälfte der Maklerkosten übernehmen müssen.
31. Dezember 2020
Liebe Kunden und Geschäftspartner,
ein außergewöhnliches Jahr neigt sich dem Ende zu. Wir alle standen 2020 vor besonderen Herausforderungen – und hoffen, dass wir uns im neuen Jahr wieder mehr persönlich begegnen können. Wir wünschen Ihnen und uns allen Mut, Hoffnung und Weitblick für das neue Jahr.
Dieses Jahr hat uns wieder einmal deutlich gemacht, wie wichtig Gesundheit ist. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen alles Gute und viel Gesundheit für das Jahr 2021!
30. Dezember 2020
Ist in einem gewerblichen Mietvertrag vereinbart, dass für die Grundmiete (Netto-Miete) Umsatzsteuer aufgeschlagen wird, kann die Zahlung der Umsatzsteuer durch ergänzende Vertragsauslegung auch für alle Betriebs- und Nebenkosten fällig werden. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH).