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Die Bundesregierung sieht vor, dass Mieter, die aufgrund der Corona-Krise ab April ihre Miete für bis zu sechs Monate nicht an den Vermieter zahlen, keine Kündigung befürchten müssen. Diese Maßnahme soll auf bis zu zwölf Monate ausgeweitet werden können. Bis zu zwei Jahren sollen sie Zeit haben, die ausstehenden Mieten zu begleichen. Viele private Vermieter können sich diesen finanziellen Ausfall nicht leisten.
Haus und Grund fordert Korrekturen
Vermieter müssen, trotz den Mietausfalls, alle laufenden Kosten, zum Beispiel Betriebskosten wie Heizung, Warmwasser und Abfallbeseitigung, weiter begleichen.
Durch die neue Regelung wären Vermieter gezwungen, ihren Mietern einen Kredit in Höhe von sechs bis zwölf Monatsmieten zu gewähren. Insbesondere privaten Vermietern, die von der Miete ihren Lebensunterhalt bestreiten, kann diese Regelung zum Verhängnis werden.
Um Vermieter zu schützen, fordert der der Eigentümerverband Haus und Grund die folgenden Korrekturen an der neuen Regelung:
1. Der coronakrisenbedingte Einkommensausfall muss vom Mieter nachgewiesen werden, da Vermieter die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Mieter nicht kennen können.
2. Der Kündigungsausschluss muss daran geknüpft sein, dass der Mieter fortlaufend Bemühungen zur Beantragung von Wohngeld oder den Kosten der Unterkunft unternimmt. Denn nur er kann Miete aus dem Sozialsystem erlangen.
3. Es muss einen Anspruch des Vermieters auf Unterstützung aus einem Wohn- und Mietenfonds geben.
24. August 2017
Seit dem 9. August 2017 kann die KfW-Bankengruppe keine Bewilligungen mehr für das Programm „altersgerechtes Umbauen“ erteilen, da die Fördermittel bereits erschöpft sind. Bundesbauministerin Barbara Hendricks fordert, die Mittel 2018 aufzustocken.
17. August 2017
Nirgendwo in Europa wohnen so viele Menschen zur Miete, wie in Deutschland. 54,3 Prozent, wie der Beratungskonzern Deloitte ermittelte. Auf Platz zwei folgt Dänemark mit 34,4 Prozent. Als Gründe werden hohe Nebenkosten und Immobilienpreise genannt.
10. August 2017
Für eine gute und schnelle Internetverbindung nehmen die meisten Unternehmen sogar höhere Mietpreise in Kauf. Das ergab eine Umfrage des Prop-Tech-Unternehmens Wired Score.
03. August 2017
Wenn kurz vor dem geplanten Einzugstermin etwas schief geht, ist das sowohl für den Mieter, als auch für den Vermieter ärgerlich. Der Mieter hat möglicherweise schon gepackt und muss aus seiner Wohnung raus; dem Vermieter drohen Schadensersatzansprüche.