Wir übernehmen Verantwortung für Ihre Immobilie
Ihr Spezialist für die Vermarktung & Verwaltung von Immobilien.
Die Bundesregierung sieht vor, dass Mieter, die aufgrund der Corona-Krise ab April ihre Miete für bis zu sechs Monate nicht an den Vermieter zahlen, keine Kündigung befürchten müssen. Diese Maßnahme soll auf bis zu zwölf Monate ausgeweitet werden können. Bis zu zwei Jahren sollen sie Zeit haben, die ausstehenden Mieten zu begleichen. Viele private Vermieter können sich diesen finanziellen Ausfall nicht leisten.
Haus und Grund fordert Korrekturen
Vermieter müssen, trotz den Mietausfalls, alle laufenden Kosten, zum Beispiel Betriebskosten wie Heizung, Warmwasser und Abfallbeseitigung, weiter begleichen.
Durch die neue Regelung wären Vermieter gezwungen, ihren Mietern einen Kredit in Höhe von sechs bis zwölf Monatsmieten zu gewähren. Insbesondere privaten Vermietern, die von der Miete ihren Lebensunterhalt bestreiten, kann diese Regelung zum Verhängnis werden.
Um Vermieter zu schützen, fordert der der Eigentümerverband Haus und Grund die folgenden Korrekturen an der neuen Regelung:
1. Der coronakrisenbedingte Einkommensausfall muss vom Mieter nachgewiesen werden, da Vermieter die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Mieter nicht kennen können.
2. Der Kündigungsausschluss muss daran geknüpft sein, dass der Mieter fortlaufend Bemühungen zur Beantragung von Wohngeld oder den Kosten der Unterkunft unternimmt. Denn nur er kann Miete aus dem Sozialsystem erlangen.
3. Es muss einen Anspruch des Vermieters auf Unterstützung aus einem Wohn- und Mietenfonds geben.
26. Januar 2018
IVD Jahresbericht Nordhessen 2017 und Jahresausblick für das Jahr 2018. Ergebnis des Pressegespräches vom 25. Januar im Rahmen der Vorstellung des aktuellen IVD Immobilienpreisspiegels für Nordhessen
25. Januar 2018
Im zugrundeliegenden Fall beabsichtigte die Eigentümerin einer vermieteten Wohnung, diese zu verkaufen und teilte dies ihrem Mieter mit. Der Mieter ließ zwei Makler anstandslos hinein, beim dritten Makler verlangte er eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 75 Euro pro angefangener Stunde, da die Termine für ihn mit erheblichem Aufwand und Unannehmlichkeiten verbunden waren.
18. Januar 2018
Im Herbst stiegen die Preise für Neubauten stark an; im November verteuerte sich der Bau einer Wohnimmobilie um 3,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. Das Statistische Bundesamt verzeichnete damit den höchsten Anstieg seit zehn Jahren – doch die Experten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) prognostizieren ein baldiges Ende des Booms.
11. Januar 2018
Auf Grundlage der Abrechnungsdaten des Jahres 2015 legte der Deutsche Mieterbund (DMB) nun den aktuellen Betriebskostenspiegel vor. Demnach zahlen die Deutschen durchschnittlich 2,17 Euro pro Quadratmeter und Monat. Für alle denkbar anfallenden Betriebskosten kann der Durchschnittsbetrag bis zu 2,76 Euro/qm/Monat betragen.