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Die Bundesregierung sieht vor, dass Mieter, die aufgrund der Corona-Krise ab April ihre Miete für bis zu sechs Monate nicht an den Vermieter zahlen, keine Kündigung befürchten müssen. Diese Maßnahme soll auf bis zu zwölf Monate ausgeweitet werden können. Bis zu zwei Jahren sollen sie Zeit haben, die ausstehenden Mieten zu begleichen. Viele private Vermieter können sich diesen finanziellen Ausfall nicht leisten.
Haus und Grund fordert Korrekturen
Vermieter müssen, trotz den Mietausfalls, alle laufenden Kosten, zum Beispiel Betriebskosten wie Heizung, Warmwasser und Abfallbeseitigung, weiter begleichen.
Durch die neue Regelung wären Vermieter gezwungen, ihren Mietern einen Kredit in Höhe von sechs bis zwölf Monatsmieten zu gewähren. Insbesondere privaten Vermietern, die von der Miete ihren Lebensunterhalt bestreiten, kann diese Regelung zum Verhängnis werden.
Um Vermieter zu schützen, fordert der der Eigentümerverband Haus und Grund die folgenden Korrekturen an der neuen Regelung:
1. Der coronakrisenbedingte Einkommensausfall muss vom Mieter nachgewiesen werden, da Vermieter die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Mieter nicht kennen können.
2. Der Kündigungsausschluss muss daran geknüpft sein, dass der Mieter fortlaufend Bemühungen zur Beantragung von Wohngeld oder den Kosten der Unterkunft unternimmt. Denn nur er kann Miete aus dem Sozialsystem erlangen.
3. Es muss einen Anspruch des Vermieters auf Unterstützung aus einem Wohn- und Mietenfonds geben.
04. Oktober 2018
Nachdem im Jahr 2017 die Heizkosten zum vierten Mal in Folge gesunken sind, kündigt sich für 2018 eine Trendumkehr an. Die Klimaschutzziele wurden jedoch verfehlt. Dies ermittelte das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) auf Grundlage der Daten des Energiedienstleisters ista Deutschland GmbH.
27. Sept. 2018
Die Jahresproduktion Solarstrom aus dem Jahre 2017 wurde bereits jetzt erreicht. 2018 verspricht, ein Rekordjahr zu werden. Energieexperten sind zufrieden, üben jedoch Kritik am aktuellen Modell.
20. Sept. 2018
Ein wenig früher als erwartet, wurde zum 18. September das Baukindergeld auf den Weg gebracht. Ab sofort können die Anträge online bei der KfW gestellt werden – auch rückwirkend.
13. Sept. 2018
Am heutigen Donnerstag soll in Niedersachsen vom Landtag eine geänderte Bauordnung verabschiedet werden. Unter anderem beinhaltet sie neue Vorschriften rund um die Barrierefreiheit bei Neubauten. Alle Fraktionen haben bereits signalisiert, dass sie der Novelle zustimmen werden.