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Auf Grundlage der Abrechnungsdaten des Jahres 2015 legte der Deutsche Mieterbund (DMB) nun den aktuellen Betriebskostenspiegel vor. Demnach zahlen die Deutschen durchschnittlich 2,17 Euro pro Quadratmeter und Monat. Für alle denkbar anfallenden Betriebskosten kann der Durchschnittsbetrag bis zu 2,76 Euro/qm/Monat betragen.
Regionale Unterschiede groß
Im Jahr 2015 mussten, unter Berücksichtigung aller Betriebskosten, durchschnittlich 2649,60 Euro für eine 80 Quadratmeter große Wohnung aufgebracht werden – rund 50 Prozent davon für Heizung und Warmwasser. Der DMB stellt zum Teil große regionale und lokale Unterschiede fest: In den westlichen Bundesländern wurden 2,18 Euro/qm/Monat fällig, in den östlichen Bundesländern 2,10 Euro.
So waren im Osten die Kosten für Heizung und Warmwasser rund acht Prozent niedriger; die Kosten für die Wasserversorgung inkl. Abwasser lagen jedoch 15 Prozent über den Durchschnittskosten im Westen. Kommunale Kosten hingegen, wie Grundsteuer oder Müllbeseitigung, waren in den westlichen Bundesländern deutlich teurer; ebenso die Kosten für Versicherungen und Dienstleistungen.
08. Februar 2018
Die Deutsche Energie-Agentur (dena) informiert darüber, dass ab Mitte 2018 die ersten Energieausweise für ältere Wohngebäude ungültig werden. Ein gültiger Energieausweis ist verpflichtend, wenn das Gebäude verkauft, vermietet oder verpachtet werden soll.
01. Februar 2018
Der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) meldet Rekordeinnahmen der Länder durch die Grunderwerbsteuer. Im Vergleich zum Vorjahr seien die Einnahmen um fast 6 Prozent gestiegen. Der BFW fordert auch die Politik zum Handeln auf.
26. Januar 2018
IVD Jahresbericht Nordhessen 2017 und Jahresausblick für das Jahr 2018. Ergebnis des Pressegespräches vom 25. Januar im Rahmen der Vorstellung des aktuellen IVD Immobilienpreisspiegels für Nordhessen
25. Januar 2018
Im zugrundeliegenden Fall beabsichtigte die Eigentümerin einer vermieteten Wohnung, diese zu verkaufen und teilte dies ihrem Mieter mit. Der Mieter ließ zwei Makler anstandslos hinein, beim dritten Makler verlangte er eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 75 Euro pro angefangener Stunde, da die Termine für ihn mit erheblichem Aufwand und Unannehmlichkeiten verbunden waren.