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Der Bundesgerichtshof (BGH) zeigt sich auf der Seite der Vermieter: Ein Mieter, der keine einwandfreie Wohnung hinterließ, musste Schadensersatz leisten, da er seine Sorgfaltspflicht verletzt hatte.
Mieter verlangte Fristsetzung – erfolglos
Nach sieben Jahren wurde das Mietverhältnis einvernehmlich aufgelöst, doch bei der Übergabe fand der Vermieter erhebliche Schäden vor: Badarmaturen waren zerkratzt, ein Heizkörper war beschädigt und die Wohnung war von Schimmel befallen. Der Vermieter klagte auf Schadensersatz. Der Mieter war jedoch der Meinung, sein Vermieter hätte ihm zunächst eine Frist setzen müssen, damit er den Schaden selbst beseitigen kann. Der Bundesgerichtshof entschied zugunsten des Vermieters und schaffte eine klare Abgrenzung.
Beschädigung der Mietsache ist keine Schönheitsreparatur
Dem Urteil zufolge hat der Mieter seine Sorgfalts- und Obhutspflicht verletzt, denn er ist verpflichtet, die Mietsache pfleglich zu behandeln. Die entstandenen Schäden seien nicht mit einer Schönheitsreparatur gleichzusetzen, deshalb ist die Forderung des Vermieters gerechtfertigt und eine Fristsetzung nicht erforderlich. Dem Vermieter wurden insgesamt 5.171 Euro Schadensersatz zugesprochen, da er zudem einen fünfmonatigen Mietausfall zu beklagen hatte. (Az.: VIII ZR 157/17)
11. Oktober 2018
Das Statistische Bundesamt (Destatis) teilt in einer aktuellen Meldung mit, dass private Haushalte in Deutschland 2017 für das Wohnen rund 1,5 Prozent mehr Energie verbraucht haben als im Vorjahr. Insgesamt wurden 679 Milliarden Kilowattstunden (kWh) für Raumwärme, Warmwasser, Beleuchtung oder Elektrogeräte verbraucht.
04. Oktober 2018
Nachdem im Jahr 2017 die Heizkosten zum vierten Mal in Folge gesunken sind, kündigt sich für 2018 eine Trendumkehr an. Die Klimaschutzziele wurden jedoch verfehlt. Dies ermittelte das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) auf Grundlage der Daten des Energiedienstleisters ista Deutschland GmbH.
27. Sept. 2018
Die Jahresproduktion Solarstrom aus dem Jahre 2017 wurde bereits jetzt erreicht. 2018 verspricht, ein Rekordjahr zu werden. Energieexperten sind zufrieden, üben jedoch Kritik am aktuellen Modell.
20. Sept. 2018
Ein wenig früher als erwartet, wurde zum 18. September das Baukindergeld auf den Weg gebracht. Ab sofort können die Anträge online bei der KfW gestellt werden – auch rückwirkend.