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Der Gesetzentwurf für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler tritt ab dem 01. August 2018 in Kraft. Statt des einmaligen Sachkundenachweises eine Fortbildungspflicht eingeführt. Immobilienverwalter, die zu diesem Zeitpunkt bereits tätig sind, haben im Anschluss noch 6 Monate Zeit, um die Auflagen zu erfüllen.
Erlaubnis für Wohnimmobilienverwalter
Erstmals müssen gewerbliche Verwalter von Wohnimmobilien eine Erlaubnispflicht nach dem neuen § 34c der Gewerbeordnung nachweisen. Diese Erlaubnispflicht betrifft alle WEG-Verwalter und Mietverwalter von Wohnraum, die das Gesetz unter dem Begriff „Wohnimmobilienverwalter“ zusammenfasst. Für die Erteilung einer Erlaubnis ist es Voraussetzung, dass der Verwalter seine Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse sowie den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nachweisen kann.
Fortbildungspflicht
Wohnimmobilienverwalter und Makler müssen zukünftig, anstelle des ursprünglich geforderten Sachkundenachweises, regelmäßige Fortbildungen belegen: 20 Stunden innerhalb von drei Jahren sind Pflicht, weniger kann mit Bußgeldern geahndet werden. So soll sichergestellt werden, dass sie ihr Fachwissen aktuell halten.
Kritik am Modell
Bereits berufstätigen Immobilienverwaltern und -Maklern steht eine Übergangsfrist bis zum 1. März 2019 zu. Sowohl der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV), als auch der Immobilienverband IVD kündigten an, in der kommenden Legislaturperiode auf den ursprünglich vorgeschlagenen Sachkundenachweis zu drängen.
21. Januar 2021
Erstmals seit 1993 ist der Anteil der Haushalte, die in ihren eigenen vier Wänden leben, in Deutschland wieder rückläufig. Die Wohneigentumsquote lag 2018 nur noch bei 42 Prozent, wie eine Analyse von empirica und LBS Research ergab. Somit wohnten 2018 in Deutschland ein Prozent weniger Haushalte im Eigentum als noch vor fünf Jahren.
14. Januar 2021
Damit Mieter ihre Nebenkostenabrechnung überprüfen können, muss der Vermieter ihnen nicht nur die Rechnungen, sondern auch die dazugehörigen Zahlungsbelege offenlegen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil.
07. Januar 2021
Am 23. Dezember 2020 ist das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ in Kraft getreten. Es besagt unter anderem, dass Immobilienkäufer nur noch die Hälfte der Maklerkosten übernehmen müssen.
31. Dezember 2020
Liebe Kunden und Geschäftspartner,
ein außergewöhnliches Jahr neigt sich dem Ende zu. Wir alle standen 2020 vor besonderen Herausforderungen – und hoffen, dass wir uns im neuen Jahr wieder mehr persönlich begegnen können. Wir wünschen Ihnen und uns allen Mut, Hoffnung und Weitblick für das neue Jahr.
Dieses Jahr hat uns wieder einmal deutlich gemacht, wie wichtig Gesundheit ist. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen alles Gute und viel Gesundheit für das Jahr 2021!